Leistungen

Führerscheinklassen

PKW Klassen


  • Klasse B

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).


    Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 Jahre)

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

    Eingeschlossene Klassen: AM und L

  • Klasse BE

    Kombination aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.


    Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 Jahre)

    Ausbildung: Praxis

    Prüfung: Praxis

    Voraussetzung: Führerschein Klasse B

  • Klasse B96

    Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.


    Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 Jahre)

    Ausbildung: Praxis

    Prüfung: -

    Voraussetzung: Führerschein Klasse B

  • Klasse L

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forst- wirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhängern.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Ausbildung: Theorie

    Prüfung: Theorie

Zweirad Klassen


  • Klasse A

    Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge.


    Mindestalter: 20 bzw. 24 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

  • Klasse A2

    Krafträder bis 35 kW (50 PS) Leistung, Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,2 kW/kg.


    Mindestalter: 18 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis


    Info zu den Motorrad-Führerscheinen


    Die leistungsbeschränkte Motorradklasse (A2) ist für alle die im Alter von 18-23 ihren Führerschein machen. Die Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

    Die seit Januar 2013 gültige, neue Klasse A2 berechtigt nach Ablauf von zwei Jahren nicht automatisch zum Fahren von Motorrädern der Klasse A, wie die bis dahin gültige Regelung des Stufenführerscheins.

    Um anschließend an die Klasse A2 Motorräder der Klasse A (unbeschränkt) fahren zu dürfen, muss erneut eine neue theoretische und praktische Fahrausbildung in dieser Klasse absolviert und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

    Der Direkteinstrieg in Klasse A ist ab 24 Jahren möglich.

  • Klasse A1

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW (20 PS) Leistung.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

  • Klasse AM

    Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (Mokick oder Moped ) sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h.


    Mindestalter: 15 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

  • Mofa Prüfbescheinigung

    Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.


    Mindestalter: 15 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie

  • B196

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW (20 PS) Leistung.


    Mindestalter: 25 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: -

    Voraussetzung: Führerschein Klasse B (mind. 5 Jahre)

LKW Klassen


  • Klasse C1

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.


    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


    Mindestalter: 18 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

    Vorraussetzung: Führerschein Klasse B

  • Klasse C1E

    Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers plus die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges nicht mehr als 12.000 kg betragen darf.


    Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Kraftfahrzeug und Anhänger max. 12.000 kg betragen darf.


    Mindestalter: 18 Jahre

    Ausbildung: Praxis

    Prüfung: Praxis

    Eingeschlossene Klassen: BE

    Voraussetzung: Führerscheinklasse C1

  • Klasse C

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.


    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


    Mindestalter: 21 Jahre

    (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung)

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

    Eingeschlossene Klassen: C1

    Voraussetzung: Führerschein Klasse B

  • Klasse CE

    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.


    Mindestalter: 21 Jahre

    (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung)

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

    Eingeschlossene Klassen: C1E, BE

    Voraussetzung: Führerschein Klasse C

  • Klasse T

    Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

    a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

    b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende


    Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.


    Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.


    Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.


    Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h

                                    18 für bbH 60 km/h

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

    Eingeschlossene Klassen: L, AM

Bus Klassen


  • Klasse D

    Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.


    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden


    Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

    Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

    Eingeschlossene Klassen: D1

    Vorraussetzung: Führerschein Klasse B

  • Klasse DE

    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.


    Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

    Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation

    Ausbildung: Praxis

    Prüfung: Praxis

    Eingeschlossene Klassen: D1E, BE

    Vorraussetzung: Führerschein Klasse D

Boots Klassen


  • Sportführerschein Binnen (SBF-Binnen)

    vorgeschrieben in der BRD für:

    • alle Boote/Wassermotorräder über 15 PS (11,03KW) und unter 15 Mtr. Schiffslänge

    • auf dem Rhein besteht wie gehabt ab 5 PS eine Führerscheinpflicht!


    Gültigkeit im Inland:

    • Binnenschifffahrtsstraßen wie Rhein, Main, Mosel, Lahn, Neckar etc.

    • Bodensee mit 4 wöchiger Sondergenehmigung pro Jahr


    Gültigkeit im Ausland:

    • Ja, Beisp. Gardasee, Züricher See etc. aber nicht an der Küste


    Mindestalter: 16 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

  • Sportführerschein See (SBF-See)

    vorgeschrieben in der BRD für:

    • alle Boote/Wassermotorräder über 15 PS (11,03KW) und nur zu Sport und Erholungszwecken!


    Gültigkeit im Inland:

    • Auf dt. Seeschifffahrtsstraßen wie Elbe, NOK an der Küste (innerhalb der Hoheitsgewässer 3 sm)

    • ausserhalb der Hoheitsgewässer besteht keine Führerscheinpflicht


    Gültigkeit im Ausland:

    • Wo immer eine Führerscheinpflicht besteht, wird der amtl. SBF-See anerkannt oder zumindest toleriert!


    Mindestalter 16 Jahre

    Ausbildung Theorie + Praxis

    Prüfung Theorie + Praxis

  • UKW Binnenfunk (UBI)

    Der Sicherheitspluspunkt in der Binnenschifffahrt!


    Seit Januar 2003 gibt es für die Sportschifffahrt ein vereinfachtes Sprechfunkzeugnis. Durch Erwerb des "UBI" ist es möglich den gesicherten Kontakt zu Schleusen, Häfen, Berufsschifffahrt, Bunkerbooten, Tankstellen und den Revierzentralen herzustellen.


    Seit dem 01. Oktober 2011 wird die Prüfung im Multiple Choice Verfahren abgelegt.


    Wichtig: Auf dem Rhein ist das "UBI" bereits ab Hochwassermarke I zwingend vorgeschrieben.


    Mindestalter 15 Jahre

    Ausbildung Theorie + Praxis

    Prüfung Theorie + Praxis

  • UKW Seefunk (SRC)

    Verantwortung auf See heißt "SRC"!


    Das "SRC" ist die Lizenz für das weltweitem Seenot und Sicherheitssystem (GMDSS). Das herstellen einer Funkverbindung zu einer Küstenfunkstation, zu einem anderen Schiff, Seenotkreuzer oder einem Suchflugzeug kann lebensrettend sein. Die Möglichkeit zum Empfang von Seewetterberichten, Sturmwarnungen und nautischen Warnnachrichten macht das "SRC" zum wichtigsten Bestandteil der Sicherheitsausrüstung.


    In Verbindung mit dem "DSC Controller" sind Reichweiten bis zu 60sm erreichbar.


    Die theoretische Prüfung erfolgt in Deutsch. Für die praktische Prüfung am Gerät sind kleine Englisch Grundkenntnisse erforderlich.

    Seit dem 01. Oktober 2011 wird die Prüfung im Multiple Choice Verfahren abgelegt.


    Wichtig: Seit August 2005 benötigt der Schiffsführer das Sprechfunkzeugnis, wenn eine Sprechfunkanlage an Bord ist.

    Auf vielen Charterbooten, wie z.B. in Kroatien, ist das Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

  • Segelschein (SKS)

    Der SKS (Sportküstenschifferschein) wurde 1999 als amtlicher Führerschein eingeführt. Dies bedeutete gleichzeitig das "aus" für den bis dahin gängigen BR-Schein. Obwohl  Segeln grundsätzlich führerscheinfrei ist verlangt der seriöse Vercharterer einen Erfahrungsnachweis  (wichtig auch im Schadensfall für den Versicherer).


    Die theoretische Prüfung kann nach Erlangung des "SBF See" ohne Seemeilennachweis abgelegt werden. Die Praxisprüfung ist in diesem Fall innerhalb von 2 Jahren nach der Theorieprüfung abzulegen.


    Zusammenfassend kann man sagen, der SKS-Schein ist ein "Muß" für insbesondere alle Segelsportfreunde die eine seegehende Yacht chartern möchten oder sich ein solches Boot anschaffen möchten.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Ausbildung: Theorie + Praxis

    Prüfung: Theorie + Praxis

Weiteres


  • ASF...damit Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten

    Fahranfänger/innen müssen bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr (entweder eine Auffälligkeit nach Katalog A oder zwei Auffälligkeiten nach Katalog B) während der Probezeit ein so genanntes ASF Seminar besuchen. Zusätzlich erhöht sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.Das ASF-Seminar findet nach individueller Absprache mit allen Seminarteilnehmern an bestimmten Terminen statt.


    ASF - Ablauf und Kursinhalt


    Sie werden von unserer durchführenden Fahrschule vor dem Start des ASF Seminars benachrichtigt. Rechtzeitig vor Beginn ist die Seminargebühr zu entrichten.


    Das ASF Seminar umfasst jeweils vier Gruppensitzungen à 135 Minuten. An einem Tag darf immer nur eine ASF Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der 1. und der 2. Sitzung des ASF Seminars mit jedem Teilnehmer eine Fahrt durchzuführen. Diese soll in Kleingruppen mit möglichst drei Teilnehmern erfolgen. Die einzuplanende Zeit liegt dabei bei etwa 2 bis 2 ½ Stunden für die Gruppe. Gefahren wird mit dem Fahrschulfahrzeug.


    Dauer des gesamten ASF Seminars / Probezeitkurses beträgt 2 bis 4 Wochen. Zwischen den einzelnen Sitzungen sind Mindestzeitabstände einzuhalten.


    Im ASF Seminar gibt es weder Bewertung oder Prüfung. Die Teilnahme und Mitarbeit während des ASP Kurses sind Pflicht. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben. Auch die Teilnehmer sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Bescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei vollständiger und regelmäßiger Teilnahme am ASF Seminar (ehemals Nachschulungskurs Probezeit) ausgestellt werden. Diese Seminarbescheinigung dokumentiert dann dem ASF Teilnehmer den Nachweis für den Kursbesuch gegenüber dem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle der Stadt bzw. des Landratsamtes).

  • Führerschein mit 17 bedeutet...

    ... dass man schon mit 17 Jahren die Führerscheine der Klassen B und BE erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson fahren darf.


    Begleitperson


    Bei der Beantragung des Führerscheins muss mindestens eine Begleitperson benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 30 Jahre alt

    • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)

    • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg


    Details


        • Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen

        • Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen

        • Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen

        • Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland

        • Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden

        • Der Kfz-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird

        • Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen

  • Auffrischungsstunden

    Sie sind...


        • unsicher im Stadtverkehr?

        • lange nicht mehr gefahren?

        • ungeübt beim Einparken?

        • noch nie mit Anhänger gefahren?


    Wir helfen Ihnen gerne mit einigen Auffrischungsstunden, Ihre Fahrsicherheit wieder zu erlangen und wieder Spaß am Fahren zu bekommen.

    Natürlich bestimmen Sie selbst, wie viele Stunden Sie nehmen möchten. Auch auf Ihre besonderen Wünsche gehen wir gerne ein.

    Sie können die Auffrischungsstunden entweder mit Ihrem Privatfahrzeug oder mit einem unserer Fahrschulfahrzeuge absolvieren.

    Die Kosten für Ihren “Wiedereinstieg” halten sich in Grenzen, da Sie keinen Grundbetrag bezahlen brauchen, sondern lediglich die Preise für die von Ihnen gebuchten Fahrstunden.

Theorie + Praxis

Theorie


Wir bieten Theorieunterricht in Dieburg als Blockunterricht an.


Jeder Unterricht behandelt ein spezielles Thema. Durch den Einsatz moderner Medien und anschaulichen Modellen, versuchen wir den Prüfungsstoff möglichst verständlich darzustellen.


 Grundstoff

  • für den ersten Führerschein: 12 Unterrichtseinheiten
  • für alle weiteren Führerscheine: 6 Unterrichtseinheiten


 klassenspezifischer Stoff

  • Klasse B: 2 U-Einheiten
  • Klasse A: 4 U-Einheiten
  • Klasse AM: 2 U-Einheiten

Praxis


Die praktische Ausbildung kann parallel mit der theoretischen Ausbildung begonnen werden.
Sie besteht aus folgenden 4 Teilen:

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten
  • Prüfungsvorbereitung
  • Sicherheitskontrolle

Am Anfang steht die Grundausbildung, in der alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden. Die Anzahl der nötigen Fahrstunden ist bei jedem Fahrschüler individuell und kann nicht pauschal angegeben werden.
Zu den Sonderfahrten zählen Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten. Vorgeschrieben sind für die Klassen B, A, A2, A1:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Hast du Fragen

oder willst endlich durchstarten?

Schreib uns !

Newsletter abonnieren

Share by: